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Kein anspruchsvolles Projekt wird jemals ohne Schwierig-
keiten durchgeführt werden. Gerade wenn durch Kosten- und Terminüberschreitungen oder aus anderen Gründen der Projekterfolg als gefährdet angesehen wird, fordern Geschäftsführung oder der Lenkungsausschuss die Durch-
führung eines Projektaudits. Ein Projektaudit ist nach DIN 69905 die "von einem unabhängigen Auditor systematisch durchgeführte Projektanalyse". Am Ende eines Projekt-
audits kann sogar der Projektabbruch stehen, oftmals eine Neuplanung (Projektsanierung). Aus diesen Gründen ist auch ein unabhängiger Auditor gefordert, der frei von per-
sönlichen oder institutionellen Interessen die notwendigen Analysen durchführen kann. Zu dieser Analyse – und das wird gern vergessen – gehört auch eine hinreichend präzise Beurteilung der Rechtslage. Diese Beurteilung kann und darf nur ein zur Rechtsberatung Berechtigter durchführen. Meine Mandanten schätzen die außerge-
wöhnliche Kombination von Projekterfahrung, betriebswirt-
schaftlichen Kenntnissen und fundierter Rechtsberatung.
So steht am Ende eines IT-Projektreviews als Ergebnis ein Befund, aus dem sich klare Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit ableiten lassen. |